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allgemeine Informationen

Vorzeitige Einschulung

Falls Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten, müssen Sie ein entsprechenden Antrag hierfür stellen.

Eine Vorlage dafür erhalten Sie bei Bedarf im Sekretariat.

 

 

Flex-Kinder

Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. 6 Jahre alt werden und somit schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern um ein Jahr zurückgestellt werden (Flexibilisierungsregelung). Die Erziehungsberechtigten müssen den formlosen Antrag bis zum 30.04. in der Grundschule einreichen. Eine Vorlage dafür erhalten Sie bei Bedarf im Sekretariat.

Sportfreundliche Schule

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