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Aufgaben und Funktionen des Schulelternrats

Eltern können mit ihrem Engagement dazu beitragen, dass die Kinder gern zur Schule gehen und mit Spaß und Freude die schulischen Grundlagen vermittelt bekommen, die sie für ihr weiteres Schulleben benötigen.Im Vordergrund steht jedoch immer eine gute Kooperation zwischen Eltern und Lehrern. Hierfür ist ein fortgesetzter Dialog zwischen Eltern und Schule notwendig, denn nur so können Informationen, Anregungen und Ideen transportiert werden. Die vom Schulelternrat gewählten Vertreter-innen in den Konferenzen und Ausschüssen sollen die Belange der Eltern vertreten und in den Elterngremien der Schule über  ihre Arbeit berichten. Der Elternvertretung geht es immer darum, für das Wohl der Schülerinnen und Schüler einzutreten. Das reicht von einer umfassenden Unterrichtsversorgung bis hin zu einem guten Schulklima, dessen prägende Elemente Gerechtigkeit, Toleranz und soziales Engagement sind.Der Schulelternrat ist die „ Zentrale“ der Elternarbeit in der Schule. Er erörtert alle die Schule und die Schüler-innen-schaft betreffenden Fragen und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, Schulbehörden und Schulträgern.Die Elternvertretungen in der Schule haben im Wesentlichen das Recht, sich zu allen Fragen und Entscheidungen der Schule zu äußern. In einigen Fällen haben die Eltern ein Mitwirkungsrecht, d.h. die Schule kann ohne Zustimmung der Elternschaft keine abschließende Entscheidung treffen.

         

  • Der Schulelternrat ist ein gesetzlich festgelegtes und für die Elternvertretung das wichtigste Gremium, das sich aus je zwei Eltern (Vertreter und Stellvertreter)  jeder Klasse zusammensetzt. Aus diesem Kreis wird der Vorstand des Schulelternrats (Vorsitzende(r) und Stellvertreter/-in) gewählt. Elternvertreter werden auf 2 Jahre gewählt. Der Schulelternrat entsendet 2 Vertreter in die Gesamtkonferenz sowie Delegierte in den Gemeinde- und Kreiselternrat.

  • Eine Sitzung des Schulelternrates ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder der Schulleitung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.

  • Alle Vorhaben, Frage- und Problemstellungen, die die gesamte Schule betreffen, werden hier zu einer Meinungsbildung erörtert und gegenüber der Schulleitung vertreten.

  • Der Schulelternrat ist von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören.

 

 

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